Der Prüfungsbericht der Jahresabschlussprüfung ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Er dokumentiert den Prüfungsauftrag, beschreibt den Umfang und die Art der Prüfung und fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen. Dabei dient er nicht nur der internen Information der Geschäftsführung, sondern auch als wichtiges Kommunikationsinstrument gegenüber externen Stakeholdern wie Aufsichtsräten oder Investoren.
Was ist ein Prüfungsbericht der Jahresabschlussprüfung?
Ein Prüfungsbericht fasst den Gegenstand, die Methodik und die Ergebnisse der durchgeführten Jahresabschlussprüfung zusammen. Gesetzlich vorgeschrieben ist er sowohl nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als auch nach dem Publizitätsgesetz (PublG) – er stellt somit sicher, dass die Prüfung ordnungsgemäß und transparent erfolgt. Der Abschlussprüfer unterzeichnet diesen Bericht, der im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den gesetzlichen Vertretern bzw. dem Aufsichtsrat vorgelegt wird.
Aufbau und Inhalt des Prüfungsberichts
Gemäß § 321 HGB und den Empfehlungen des Prüfungsstandards (PS) PS 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wird der Prüfungsbericht der Jahresabschlussprüfung in einer festgelegten Gliederung erstellt. Typische Bestandteile sind:
1. Prüfungsauftrag:
Darstellung des Auftragsumfangs und der Zielsetzungen der Prüfung.
2. Grundsätzliche Feststellungen:
Zusammenfassung der allgemeinen Erkenntnisse, etwa zur Lage des Unternehmens und etwaigen Unregelmäßigkeiten.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung:
Detaillierte Beschreibung der geprüften Bereiche, der angewandten Prüfungsverfahren und des Umfangs der Untersuchung.
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung:
Bewertung der Buchführung, des Jahresabschlusses und, sofern vorhanden, des Lageberichts.
5. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem (optional):
Falls relevant, werden hier Hinweise zur Effektivität interner Risikomanagementprozesse gegeben.
6. Erweiterte Feststellungen (bei besonderer Beauftragung):
Zusätzliche Feststellungen, die aus speziellen Erweiterungen des Prüfungsauftrags resultieren.
7. Bestätigungsvermerk:
Der abschließende Bestätigungsvermerk, der aussagt, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Obligatorische Anlagen
Dem Prüfungsbericht müssen in der Regel folgende Anlagen beigefügt werden:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht (bei mittelgroßen Gesellschaften und größeren Einheiten oder falls satzungsgemäß vorgeschrieben)
- Auftragsbedingungen der Wirtschaftsprüfer
- Gegebenenfalls weitere Anlagen, beispielsweise zu rechtlichen und steuerlichen Verhältnissen
Diese Vorgaben sorgen für eine standardisierte und nachvollziehbare Darstellung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen fördert.
Bedeutung für die Praxis
Der Prüfungsbericht der Jahresabschlussprüfung bildet die Grundlage für wichtige Entscheidungen im Unternehmen. Er liefert nicht nur eine unabhängige Beurteilung der finanziellen Lage, sondern auch Hinweise auf potenzielle Schwachstellen in den internen Kontrollsystemen. Durch die normierte Struktur gemäß HGB und den IDW-Standards wird sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte der Jahresabschlussprüfung transparent und verständlich kommuniziert werden.
Unsere Wirtschaftsprüfer bei ADVANTA stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um den Inhalt des Prüfungsberichts im Detail zu erläutern und sich über die Möglichkeiten der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung auszutauschen.
Justus Franke
Geschäftsführer & Wirtschaftsprüfer
Mobil: +49 151 42082305
E-Mail: jfranke@advanta.de
Die ADVANTA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen