Jahresabschlussprüfung von
Effizient. Regelkonform. Präzise. Wir führen die Jahresabschlussprüfung von
Wertpapierinstituten sicher und transparent durch.

Einführung / Überblick
Kleine und mittlere Wertpapierinstitute unterliegen der Jahresabschlussprüfung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Diese Prüfung geht weit über die reine Finanzberichterstattung hinaus. Neben Bilanz und GuV werden auch aufsichtsrechtliche Vorgaben detailliert geprüft.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten – mit einer effizienten, präzisen und regelkonformen Durchführung Ihrer Jahresabschlussprüfung. Unser Ansatz kombiniert tiefes Fachwissen mit klaren Prozessen, damit Sie sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch Planungssicherheit gewinnen.
Pflicht nach WpIG
Klar strukturierter Prüfungsrahmen
Effiziente und sichere Durchführung
Persönliche Begleitung
Gesetzlicher Rahmen (WpIG / IFR / IFD)
Seit dem 26. Juni 2021 gilt für Wertpapierinstitute ein neuer aufsichtsrechtlicher Rahmen. Die bisher maßgeblichen Regelungen des KWG und der CRR wurden durch die Investment Firm Regulation (IFR) und die Investment Firm Directive (IFD) ersetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Das Regelwerk unterscheidet klar zwischen Kreditinstituten und Wertpapierinstituten – mit spezifischen Anforderungen je nach Geschäftsmodell und Risikoprofil. Dadurch sind die Vorgaben gezielter und differenzierter als bisher.
WpIG
- Grundlage für die Jahresabschlussprüfung von Wertpapierinstituten
- Definiert Prüfungsumfang, organisatorische Pflichten und Eigenmittelanforderungen
- Enthält u. a. die Rotationspflicht (§ 77) und Berichtspflichten (§ 78)
IFR / IFD
- EU-Regelungen, die Kapital- und Risikovorgaben für Wertpapierinstitute festlegen
- Ergänzen das nationale WpIG um europaweit einheitliche Standards
- Fokus: Proportionalität und passgenaue Aufsicht für Institute außerhalb des klassischen Bankensektors
Neue Verordnungen (ab 2023/2024)
- WpIPrüfbV: Inhalt, Struktur und Gegenstand von Prüfungen
- WpI-AnzV: Melde- und Anzeigepflichten (z. B. Auslagerungen, Geschäftsleitungsänderungen)
- WpIVergV: Anforderungen an Vergütungssysteme (fix/variabel, Risikoträger, Angemessenheit)
- WpI-InhKontrollV: Vorgaben zum Beteiligungserwerb
Diese Verordnungen gelten bereits ab dem Geschäftsjahr 2023 und betreffen alle wesentlichen Prüfungsbereiche.
Besonderheiten der WpIG-Prüfung
Die Jahresabschlussprüfung nach dem WpIG ist anspruchsvoller als eine klassische Unternehmensprüfung. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der regulatorischen Anforderungen und Ihrer individuellen Strukturen. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte sorgfältig geprüft werden.
Umfang der Prüfung (§ 78 WpIG)
Wir prüfen nicht nur Ihren Jahresabschluss, sondern auch:
- Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
- Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen
- Umsetzung organisatorischer Pflichten
- Vollständigkeit der Anzeigen gegenüber der BaFin
Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden in einem Prüfungsbericht dargestellt.
Neue Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
Seit dem 12. Dezember 2023 regelt die WpIPrüfbV den Inhalt, Aufbau und die Übermittlung der Prüfungsberichte. Ein zentrales Element ist die qualitative Bewertung von Feststellungen, die zusätzliche Transparenz für Institute und Aufsicht schafft. Wir stellen sicher, dass Ihre Berichte vollständig, korrekt und konform sind.
Anzeige- und Meldepflichten (WpI-AnzV)
Meldepflichten sind fester Bestandteil der Prüfung. Institute müssen Auslagerungen, Geschäftsleitungsänderungen und relevante Vorfälle zeitnah melden. Wir kontrollieren die Einhaltung dieser Pflichten und helfen, Fristen sicher einzuhalten.
Vergütungssysteme (WpIVergV)
Die neue Vergütungsverordnung für Wertpapierinstitute (WpIVergV) ist seit Januar 2024 in Kraft und betrifft insbesondere mittlere Institute. Sie legt klare Regeln für Vergütungsstrukturen und Risikoträger fest. Für das Geschäftsjahr 2023 galt noch eine Übergangsregelung – ab 2025 wird die Prüfung der Vergütungssysteme verpflichtend.
Fixe und variable Vergütung
Vergütungsmodelle müssen transparent, nachvollziehbar und regelkonform ausgestaltet sein.
Identifikation von Risikoträgern
Institute müssen Risikoträger klar benennen und deren Vergütungssystem entsprechend ausrichten.
Übergangsregelung
Für 2023 galt eine Übergangsfrist. Ab 2025 erfolgt die Prüfung verpflichtend.
Mandatslaufzeit & Rotationspflicht (§ 77 WpIG)
Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 WpIG gilt für Wertpapierinstitute eine gesetzliche Rotationspflicht von zehn Jahren. Danach muss das Prüfungsmandat beendet und neu vergeben werden – sowohl für gesetzliche Abschlussprüfungen als auch künftig für WpHG-Prüfungen.
Praktische Folgen:
- Langjährige Mandatsbeziehungen enden automatisch nach 10 Jahren
- Planung des Prüferwechsels ist frühzeitig erforderlich
- Ziel: Unabhängigkeit stärken und Prüfungsqualität sichern
Ihre Vorteile mit unserer Expertise
Die Jahresabschlussprüfung für Wertpapierinstitute ist komplex und verlangt tiefes Fachwissen. Wir kombinieren regulatorische Expertise mit effizienter Prüfungsdurchführung. Sie profitieren von klaren Prozessen, direkter Kommunikation und praxisnaher Beratung.
- Praxiserfahrung mit regulierten Instituten
- Fundierte Kenntnisse der WpIG- und EU-Vorgaben
- Präzise, termingerechte Durchführung
- Direkte, persönliche Ansprechpartner
- Digitale und effiziente Prozesse
- Frühzeitige Hinweise auf Optimierungspotenziale
