Als kleines oder mittleres Wertpapierinstitut unterliegen Sie der Jahresabschlussprüfung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Diese Prüfung geht weit über die reine Finanzberichterstattung hinaus. Sie umfasst auch spezifische aufsichtsrechtliche Vorgaben, die Sie erfüllen müssen.
Wir helfen Ihnen, den Überblick bei der Jahresabschlussprüfung Wertpapierinstitut zu behalten – und bieten Ihnen eine effizient, präzise und regelkonform Durchführung der Jahresabschlussprüfung inklusive der relevanten regulatorischen Vorgaben.
WpIG und IFR/IFD: Neuer Rahmen für Wertpapierinstitute
Seit dem 26. Juni 2021 gelten für Wertpapierinstitute nicht mehr KWG und CRR. Stattdessen greifen die Investment Firm Regulation (IFR) und die Investment Firm Directive (IFD). Diese wurden in Deutschland durch das WpIG umgesetzt.
Das neue Regelwerk unterscheidet zwischen Banken und Wertpapierinstituten – und berücksichtigt deren unterschiedliche Geschäftsmodelle und Risiken. Die Anforderungen sind damit gezielter und differenzierter.
Zusätzlich sind im Dezember 2023 und Januar 2024 neue Verordnungen in Kraft getreten:
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WpIPrüfbV – regelt den Inhalt von Prüfungsberichten
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WpI-AnzV – konkretisiert Melde- und Anzeigepflichten
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WpIVergV – definiert Vorgaben für Vergütungssysteme
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WpI-InhKontrollV – regelt den Beteiligungserwerb
Diese Verordnungen betreffen alle wesentlichen Bereiche der Jahresabschlussprüfung von Wertpapierinstituten – bereits ab dem Geschäftsjahr 2023.
Besonderheiten bei der Jahresabschlussprüfung Wertpapierinstitut
Die Prüfung nach WpIG ist anders als bei klassischen Unternehmen. Sie ist breiter angelegt, stärker reguliert – und direkt auf Ihr Institut zugeschnitten. Wir kennen diese Anforderungen im Detail.
1. Umfang der Prüfung (§ 78 WpIG)
Als Abschlussprüfer prüfen wir nicht nur Ihren Jahresabschluss, sondern auch:
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Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
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Die Einhaltung von Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen
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Die Umsetzung organisatorischer Pflichten
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Die Vollständigkeit der Anzeigen gegenüber der BaFin
Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben – und muss im Bericht detailliert dokumentiert werden.
2. Neue Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
Seit dem 12.12.2023 ist die neue Prüfungsberichtsverordnung für Wertpapierinstitute in Kraft. Sie regelt:
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Inhalt und Aufbau des Prüfungsberichts
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Zeitpunkte der Prüfung
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Die Form der Berichterstattung an BaFin und Bundesbank
Ein zentrales Element ist die qualitative Bewertung von Prüfungsfeststellungen. Festgestellte Mängel müssen nach einem Klassifizierungssystem (F0–F5) eingeordnet werden. Das schafft mehr Transparenz – sowohl für Sie als Institut als auch für die Aufsicht.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Prüfungsberichte den aktuellen Anforderungen vollständig und korrekt entsprechen.
3. Anzeige- und Meldepflichten (WpI-AnzV)
Auch Ihre Meldepflichten werden im Rahmen der Prüfung einbezogen. Seit Ende 2023 gilt die neue Anzeigenverordnung. Sie verpflichtet Wertpapierinstitute u. a. dazu, Folgendes zu melden:
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Auslagerungen
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Änderungen in der Geschäftsleitung
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Relevante Vorfälle und Geschäftsvorfälle
Die BaFin prüft, ob alle Anzeigen rechtzeitig und vollständig erfolgen. Als Prüfer kontrollieren wir genau diese Punkte – und unterstützen Sie dabei, Fristen und Vorgaben sicher einzuhalten.
Prüfung Ihrer Vergütungssysteme: WpIVergV im Blick
Die neue Vergütungsverordnung für Wertpapierinstitute (WpIVergV) gilt seit Januar 2024. Sie betrifft vor allem mittlere Institute und stellt klare Regeln auf für:
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Fixe und variable Vergütung
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Identifikation von Risikoträgern
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Angemessene Vergütungsstruktur
Noch gilt für das Geschäftsjahr 2023 eine Übergangsregelung. Doch spätestens ab 2025 wird die Prüfung Ihrer Vergütungssysteme verpflichtend.
Wir helfen Ihnen frühzeitig, Ihre Strukturen entsprechend auszurichten – damit Sie auf die zukünftige Prüfung vorbereitet sind.
Mandatslaufzeit & Wechsel: Was die BaFin erwartet
Die gesetzlich verankerten 10-jährigen Rotationspflichten bei Wertpapierinstituten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sorgen für frischen Wind in etablierten Mandatsbeziehungen. Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 WpIG müssen langjährige Prüfungsmandate, sowohl im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung als auch künftig bei WpHG-Prüfungen, nach spätestens zehn Jahren beendet und neu vergeben werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stärken und die Qualität der Prüfungsergebnisse zu sichern.
Ihre Vorteile mit unserer Prüfungsexpertise
Die Jahresabschlussprüfung Wertpapierinstitut ist komplex – und verlangt tiefes Spezialwissen. Als erfahrene Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen:
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Erfahrung mit regulierten Instituten
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Kenntnis der WpIG-Vorgaben & EU-Verordnungen
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Präzise, termingerechte Prüfungsdurchführung
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Direkte Ansprechpartner – persönlich und engagiert
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Digitale und effiziente Prozesse
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Frühzeitige Hinweise auf Optimierungspotenziale
Wir prüfen nicht nur – wir beraten vorausschauend. So erhalten Sie mehr als ein Testat: Sie gewinnen Sicherheit, Verlässlichkeit und Handlungsspielraum.
Möchten Sie mehr über die Jahresabschlussprüfung Ihres Wertpapierinstituts erfahren oder ein unverbindliches Angebot einholen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und erläutern, wie wir die Prüfung in Ihrem Hause professionell und vertrauensvoll durchführen können. Mit unserer Unterstützung meistern Sie alle aufsichtsrechtlichen Herausforderungen der WpIG-Prüfung – für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss und das gute Gefühl, bestens betreut zu sein. Letzte Zweifel? Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zu unterstützen.
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