Jahresabschlussprüfung von
Wertpapierinstituten

Effizient. Regelkonform. Präzise. Wir führen die Jahresabschlussprüfung von
Wertpapierinstituten sicher und transparent durch.

Kostenloses Erstgespräch

Einführung / Überblick

Kleine und mittlere Wertpapierinstitute unterliegen der Jahresabschlussprüfung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Diese Prüfung geht weit über die reine Finanzberichterstattung hinaus. Neben Bilanz und GuV werden auch aufsichtsrechtliche Vorgaben detailliert geprüft.

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten – mit einer effizienten, präzisen und regelkonformen Durchführung Ihrer Jahresabschlussprüfung. Unser Ansatz kombiniert tiefes Fachwissen mit klaren Prozessen, damit Sie sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch Planungssicherheit gewinnen.

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Pflicht nach WpIG

Jahresabschlussprüfung ist für kleine und mittlere Wertpapierinstitute gesetzlich vorgeschrieben.
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Klar strukturierter Prüfungsrahmen

Finanzberichte und Aufsichtsvorgaben verlangen eine umfassende Prüfung.

Effiziente und sichere Durchführung

Durch etablierte Prozesse und regulatorische Expertise.
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Persönliche Begleitung

Direkte Ansprechpartner für eine reibungslose Zusammenarbeit.

Besonderheiten der WpIG-Prüfung

Die Jahresabschlussprüfung nach dem WpIG ist anspruchsvoller als eine klassische Unternehmensprüfung. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der regulatorischen Anforderungen und Ihrer individuellen Strukturen. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte sorgfältig geprüft werden.

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Umfang der Prüfung (§ 78 WpIG)

Wir prüfen nicht nur Ihren Jahresabschluss, sondern auch:

  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen
  • Umsetzung organisatorischer Pflichten
  • Vollständigkeit der Anzeigen gegenüber der BaFin

Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden in einem Prüfungsbericht dargestellt.

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Neue Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)

Seit dem 12. Dezember 2023 regelt die WpIPrüfbV den Inhalt, Aufbau und die Übermittlung der Prüfungsberichte. Ein zentrales Element ist die qualitative Bewertung von Feststellungen, die zusätzliche Transparenz für Institute und Aufsicht schafft. Wir stellen sicher, dass Ihre Berichte vollständig, korrekt und konform sind.

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Anzeige- und Meldepflichten (WpI-AnzV)

Meldepflichten sind fester Bestandteil der Prüfung. Institute müssen Auslagerungen, Geschäftsleitungsänderungen und relevante Vorfälle zeitnah melden. Wir kontrollieren die Einhaltung dieser Pflichten und helfen, Fristen sicher einzuhalten.

Vergütungssysteme (WpIVergV)

Die neue Vergütungsverordnung für Wertpapierinstitute (WpIVergV) ist seit Januar 2024 in Kraft und betrifft insbesondere mittlere Institute. Sie legt klare Regeln für Vergütungsstrukturen und Risikoträger fest. Für das Geschäftsjahr 2023 galt noch eine Übergangsregelung – ab 2025 wird die Prüfung der Vergütungssysteme verpflichtend.

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Fixe und variable Vergütung

Vergütungsmodelle müssen transparent, nachvollziehbar und regelkonform ausgestaltet sein.

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Identifikation von Risikoträgern

Institute müssen Risikoträger klar benennen und deren Vergütungssystem entsprechend ausrichten.

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Übergangsregelung

Für 2023 galt eine Übergangsfrist. Ab 2025 erfolgt die Prüfung verpflichtend.

Mandatslaufzeit & Rotationspflicht (§ 77 WpIG)

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Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 WpIG gilt für Wertpapierinstitute eine gesetzliche Rotationspflicht von zehn Jahren. Danach muss das Prüfungsmandat beendet und neu vergeben werden – sowohl für gesetzliche Abschlussprüfungen als auch künftig für WpHG-Prüfungen.

Praktische Folgen:

  • Langjährige Mandatsbeziehungen enden automatisch nach 10 Jahren
  • Planung des Prüferwechsels ist frühzeitig erforderlich
  • Ziel: Unabhängigkeit stärken und Prüfungsqualität sichern

Ihre Vorteile mit unserer Expertise

Die Jahresabschlussprüfung für Wertpapierinstitute ist komplex und verlangt tiefes Fachwissen. Wir kombinieren regulatorische Expertise mit effizienter Prüfungsdurchführung. Sie profitieren von klaren Prozessen, direkter Kommunikation und praxisnaher Beratung.

  • Praxiserfahrung mit regulierten Instituten
  • Fundierte Kenntnisse der WpIG- und EU-Vorgaben
  • Präzise, termingerechte Durchführung
  • Direkte, persönliche Ansprechpartner
  • Digitale und effiziente Prozesse
  • Frühzeitige Hinweise auf Optimierungspotenziale

DAS SIND IHRE ANSPRECHPARTNER

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Justus Franke

Geschäftsführer,
Wirtschaftsprüfer


Justus Franke ist geschäftsführender Partner bei ADVANTA. Als Wirtschaftsprüfer und Berater begleitet er Finanzinstitute und Unternehmen bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie bei der Prüfung von Governance-, Risiko- und Compliance-Strukturen.

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Lena Franke

Geschäftsführerin, Wirtschaftsprüferin


Lena Franke ist geschäftsführende Partnerin bei ADVANTA. Als Wirtschaftsprüferin und Beraterin verantwortet sie Jahresabschlussprüfungen sowie die Prüfung und Umsetzung regulatorischer Vorgaben mit einem Fokus auf die Bereiche Geschäftsstrategie, Risikomanagement, Kredit und Handelsprozesse sowie ESG-Vorgaben.

Die ADVANTA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen

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