Mit der Einführung des § 393 SGB V durch das Digital-Gesetz wurde für Einrichtungen im Gesundheitswesen eine verpflichtende Testierung von Cloud-Computing-Diensten nach dem C5-Standard eingeführt. Jetzt liegt der Referentenentwurf der BSI C5 Äquivalenz-Verordnung vor. Dies betrifft alle Leistungserbringer, die Patientendaten oder Sozialdaten in der Cloud verarbeiten. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen, und welche Alternativen gibt es?
Hintergrund: Die C5-Testierungspflicht
Die C5-Testierung (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll sicherstellen, dass Cloud-Dienstleister ein angemessenes Sicherheitsniveau bieten.
- Bis zum 30.06.2025 reicht ein C5-Typ-1-Testat aus.
- Ab dem 01.07.2025 ist ein C5-Typ-2-Testat erforderlich, das zusätzlich die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen überprüft.
Da viele Cloud-Anbieter – insbesondere kleinere Dienstleister – Schwierigkeiten haben, diese Anforderungen zu erfüllen, wurde eine Verordnung angekündigt, die alternative Zertifizierungen als gleichwertig anerkennen soll.
Welche Zertifizierungen können ein C5-Testat ersetzen?
Der nun vorliegende Referentenentwurf der BSI C5 Äquivalenz-Verordnung legt fest, dass folgende Zertifizierungen ein C5-Typ-1-Testat ersetzen können:
- DIN EN ISO/IEC 27001:2022
- ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI)
- Cloud Control Matrix Version 4.0
Allerdings reicht das allein nicht aus. Zusätzlich ist ein Maßnahmenplan erforderlich, der dokumentiert:
- Welche C5-Basiskriterien durch die alternative Zertifizierung nicht vollständig abgedeckt sind.
- Wie diese Lücken durch zusätzliche Maßnahmen geschlossen werden.
- Eine Umsetzungsplanung mit einer Frist von maximal 12 Monaten.
- Nachweise über die geplante Erlangung eines C5-Typ-1-Testats innerhalb von 18 Monaten.
Kein dauerhafter Ersatz möglich
Die BSI C5 Äquivalenz-Verordnung sieht vor, dass der Ersatz eines C5-Typ-1-Testats nur für maximal 18 Monate möglich ist. Das bedeutet, dass Cloud-Dienstleister früher oder später eine C5-Zertifizierung durchlaufen müssen – eine dauerhafte Alternative gibt es nicht.
Noch problematischer: Die Verordnung trifft keine Regelung für das ab 01.07.2025 erforderliche C5-Typ-2-Testat. Unternehmen müssen dieses somit weiterhin vollständig nachweisen.
Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen
Da die Fristen eng gesetzt sind, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden:
- Prüfen, ob der eigene Cloud-Dienstleister bereits über ein C5-Testat verfügt.
- Falls nicht: Alternativen wie ISO 27001 evaluieren und einen Maßnahmenplan erstellen.
- Rechtzeitig mit der Vorbereitung auf ein C5-Typ-2-Testat beginnen.
Die BSI C5 Äquivalenz-Verordnung bringt zwar eine kurzfristige Erleichterung, löst aber nicht das grundlegende Problem. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit der C5-Zertifizierung auseinandersetzen, um langfristige Compliance-Risiken zu vermeiden.
Gerne unterstützen Sie unsere Experten und Wirtschaftsprüfer bei Fragen rund um den BSI C5 sowie die Möglichkeiten der Testierung. Nehmen Sie Kontakt auf.
Justus Franke
Geschäftsführer & Wirtschaftsprüfer
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