Rotationspflichten bei Wertpapierinstituten: Herausforderung und Chance

Die gesetzlich verankerten 10-jährigen Rotationspflichten bei Wertpapierinstituten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sorgen für frischen Wind in etablierten Mandatsbeziehungen. Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 WpIG müssen langjährige Prüfungsmandate, sowohl im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung als auch künftig bei WpHG-Prüfungen, nach spätestens zehn Jahren beendet und neu vergeben werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stärken und die Qualität der Prüfungsergebnisse zu sichern.

Die 10-Jahres-Pflichtrotation im Überblick

Die Rotationspflichten bei Wertpapierinstituten im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen sind seit einiger Zeit bekannt und betreffen zahlreiche langjährige Beziehungen. Für Wertpapierinstitute, die unter das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) fallen, bedeutet dies, dass nach zehn Jahren ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgen muss. Das FinmadiG hat diese Regelung auf WpHG-Prüfungen ausgeweitet (§ 89 Abs. 3 WpHG), sodass auch hier betroffene Mandatsbeziehungen beendet und neu strukturiert werden müssen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Die geplante Rotation bringt für viele Unternehmen eine bedeutende Umstellung mit sich. Neben der Suche nach einem neuen Wirtschaftsprüfer steht vor allem die Herausforderung einer reibungslosen Übergabe im Fokus. Ein gut strukturierter Wechsel – in dem sowohl der bisherige als auch der zukünftige Abschlussprüfer eng zusammenarbeiten – kann hier entscheidend dazu beitragen, dass wichtige Informationen lückenlos übermittelt werden und die Prüfungsqualität nicht leidet.

Ein weiterer Aspekt, der aktuell noch diskutiert wird, betrifft den sogenannten Cooling-Off-Zeitraum. Hierzu gibt es bislang keine konkreten Vorgaben seitens der BaFin, was den betroffenen Instituten eine gewisse Flexibilität einräumt. Dennoch ist es ratsam, auch in diesem Punkt klare interne Prozesse zu definieren, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Fazit

Die Rotationspflicht bei Wertpapierinstituten ist nicht nur eine regulatorische Vorgabe, sondern auch eine Chance, die Unabhängigkeit und Transparenz in der Abschlussprüfung zu erhöhen. Durch einen sorgfältig geplanten Wechsel und die enge Abstimmung zwischen altem und neuen Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer einen reibungslosen Übergang gewährleisten.

Unsere Wirtschaftsprüfer bei ADVANTA stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die Rotationspflichten zu erläutern und sich über die Möglichkeiten der Durchführung einer Jahresabschluss- und WpHG-Prüfung auszutauschen.

Justus Franke
Geschäftsführer & Wirtschaftsprüfer

Mobil: +49 151 42082305
E-Mail: jfranke@advanta.de

Die ADVANTA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen

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