Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Rundschreiben 03/2023 WA über Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen der Liquiditätsanforderungen bei kleinen Wertpapierinstituten informiert. Kleine Institute können unter bestimmten Voraussetzungen von den strengen Vorgaben zur Liquiditätsausstattung entlastet werden.
Hintergrund der Liquiditätsanforderungen
Nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) müssen Wertpapierinstitute liquide Aktiva in Höhe von mindestens einem Drittel ihrer fixen Gemeinkosten gemäß Artikel 13 Absatz 1 IFR halten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Institute auch in Krisensituationen über ausreichende Liquidität verfügen, um ihren laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Diese umfasst auch den Geltungsbereich von Liquiditätsanforderungen bei kleinen Wertpapierinstituten.
Befreiungsmöglichkeiten für kleine Wertpapierinstitute
Laut BaFin-Rundschreiben haben kleine Wertpapierinstitute – sofern ihre Erlaubnis auf einen definierten Umfang an Wertpapierdienstleistungen beschränkt ist – die Möglichkeit, von der Einhaltung der genannten Liquiditätsanforderungen ausgenommen zu werden. Dies bietet insbesondere kleineren Instituten, die oft mit begrenzten Ressourcen operieren, eine erhebliche Entlastung.
Kriterien und Ausschlussgründe
Um von der Befreiung Gebrauch machen zu können, muss ein Institut als „klein“ eingestuft werden. Dabei spielt neben der Größe auch der Leistungsumfang der erteilten Wertpapierdienstleistungserlaubnis eine Rolle. Darüber hinaus definiert die BaFin im Rundschreiben spezifische Ausschlusskriterien. So können Institute, die bestimmte Wertpapierdienstleistungen oder -nebendienstleistungen anbieten oder bei denen signifikante Liquiditätsrisiken im Hinblick auf die Gesamt-Risikolage bestehen, von der Befreiung ausgeschlossen sein.
Verfahren zur Beantragung
Die Befreiung von den Liquiditätsanforderungen wird von der BaFin auf Antrag gewährt. Für den Antrag sind alle relevanten Informationen beizufügen, darunter:
- Eine Darstellung der internen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP)
- Informationen zur Kapitalausstattung (ICAAP)
- Detaillierte Angaben, die eine individuelle Prüfung der Risikolage ermöglichen
Die Entscheidung der BaFin erfolgt auf Einzelinstitutsbasis und wird in der Regel mit spezifischen Auflagen sowie einem Widerrufsvorbehalt erteilt.
Handlungsbedarf
Betroffene kleine Wertpapierinstitute sollten prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen. Eine frühzeitige Analyse der internen Liquiditäts- und Kapitalausstattung ist hierbei unerlässlich, um den Beantragungsprozess optimal vorzubereiten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen im Geschäftsmodell vorzunehmen.
Unsere Wirtschaftsprüfer bei ADVANTA stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die Liquiditätsanforderungen zu erläutern und sich über die Möglichkeiten der Durchführung einer Jahresabschluss- und WpHG-Prüfung auszutauschen.
Justus Franke
Geschäftsführer & Wirtschaftsprüfer
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