EBA Guidelines on ESG Risk Management

Angesichts der wachsenden Relevanz von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) in der Finanzwelt hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die EBA Guidelines on ESG Risk Management veröffentlicht. Diese verpflichten Banken dazu, ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren. Die verschärften Anforderungen gelten dabei nicht nur für Großbanken, sondern auch für kleinere und weniger komplexe Institute.

Warum ist ESG Risikomanagement relevant?

Die neuen EBA-Leitlinien verdeutlichen, dass ESG-Risiken keine bloßen Reputationsrisiken mehr sind, sondern konkrete finanzielle Auswirkungen haben können. Vor allem Klima- und Umweltrisiken stehen im Fokus der Bewertung, da sie zunehmend die Risikoprofile von Unternehmen und Kreditportfolios beeinflussen.

Handlungsfelder

Aus den EBA Leitlinien ergeben sich die folgenden zentralen Handlungsfelder:

  1. Governance und Risikoappetit: Die Geschäftsleitung muss ESG-Risiken überwachen, klare Verantwortlichkeiten sicherstellen und ESG-Kompetenzen auf Führungsebene festlegen. Zudem müssen ESG-Risiken in die strategische Entscheidungsfindung einfließen und damit auch in den Risikoappetit sowie die internen Berichterstattung. Bei der Festlegung des Risikoappetits muss die Geschäftsleitung entscheiden, in welchem Umfang sie bereit ist, ESG-Risiken einzugehen.
  2. Geschäftsstrategie und Transitionspläne: ESG-Risiken sind in die strategische Planung und das Geschäftsmodell zu integrieren. Institute müssen Transitionspläne mit zukunftsgerichteten Maßnahmen und Zielen entwickeln, die mit ihrer Strategie und ihrem Risikorahmenwerk im Einklang stehen. Transitionspläne sollten die Anfälligkeit der Organisation für ESG-Risiken über verschiedene Zeithorizonte hinweg berücksichtigen.
  3. Datenerhebung und Nutzung: Die Erhebung von ESG-Daten muss proportional zur Risikomaterialität erfolgen. Banken sollten öffentlich verfügbare Daten nutzen und auf CSRD-Offenlegungen zurückgreifen, insbesondere auf definierte ESG-Datenpunkte großer Unternehmen. Der Einsatz von Näherungswerten („Proxies“) ist zulässig, sollte jedoch mit zunehmender Datenqualität reduziert werden.
  4. Risikobewertungsmethoden: Umwelt- und Klimarisiken sollten auf Ebene von Einzelengagements bewertet werden, um kurzfristig Auswirkungen auf das Risikoprofil von Kreditnehmern zu erfassen. Es sollten sektor- und portfoliobasierte Methoden (z. B. Heatmaps) eingesetzt werden, um ESG-Risikokonzentrationen zu identifizieren. Der Grad der Portfolioausrichtung an Klimapfaden sollte beurteilt werden.
  5. Kreditrisikointegration: ESG-Risiken müssen sich in Kreditvergabeprozessen und der laufenden Überwachung widerspiegeln. Sofern wesentlich, sind ESG-Faktoren bei Kreditwürdigkeitsprüfungen und Risikomodellen zu berücksichtigen. Banken sollten von ihren Kunden zukunftsgerichtete Transitionspläne einfordern und analysieren – insbesondere in emissionsintensiven Sektoren.
  1. Szenarioanalyse und Stresstests: Wesentliche ESG-Risiken sind explizit in ICAAP und ILAAP zu integrieren und bei der internen Kapitalverteilung zu berücksichtigen. Institute müssen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber ESG-Risiken – insbesondere Umwelt- und Klimarisiken – über verschiedene Zeithorizonte und Szenarien hinweg testen. Erkenntnisse aus Risikobewertungen sollten in ICAAP-Prozesse einfließen.

 Kerneffekte

Die neuen EBA-Leitlinien erfordern Anpassungen bestehender Risikomanagementprozesse. Die wichtigsten Effekte im Überblick:

  • ESG-Governance ist unverzichtbar. Vorstände müssen ESG-Risiken aktiv steuern und Verantwortung übernehmen.
  • Strategisches ESG-Datenmanagement. Institute müssen robuste ESG-Datenstrategien entwickeln – im Einklang mit internen Wesentlichkeitsanalysen und öffentlich verfügbaren Informationen.
  • Integration von Transitionsplänen. Institute müssen Transitionspläne in strategische Entscheidungsprozesse einbinden und ihre Portfolios gezielt auf Klimaneutralität und und langfristige Widerstandsfähigkeit ausrichten.
  • Branchenspezifische Risikodifferenzierung. ESG-Risiken müssen mittels Exposure-basierter Methoden und brachenspezifischer Kennzahlen für kritische Sektoren bewertet werden.
  • Frühe aufsichtsrechtliche Prüfung. Institute müssen jetzt handeln, um die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicherzustellen und für aufsichtsrechtliche Prüfungen vorbereitet zu sein.

Umsetzungsfristen: Ab wann gelten die neuen Anforderungen?

  • Für von der EZB beaufsichtigte Institute: ab 11. Januar 2026
  • Für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs): ab 11. Januar 2027

Fazit

Die EBA-Leitlinien markieren einen Meilenstein im Umgang mit ESG-Risiken im Bankensektor. Institute, die frühzeitig mit der Implementierung beginnen, verschaffen sich nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern positionieren sich auch strategisch als zukunftsfähige Akteure in einem sich wandelnden Finanzsystem.

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Lena Franke
Geschäftsführerin & Wirtschaftsprüferin

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