MaBV-Prüfung nach § 16 –
terminsicher, digital, bundesweit.

Wir prüfen Bauträger & Baubetreuer IDW-konform nach § 16 MaBV – mit klarem Prozess, transparenten Kosten und fristgerechter Einreichung bei Ihrer Aufsichtsbehörde.

Registrierter Wirtschaftsprüfer
🇩🇪
Bundesweit tätig
🔒
100 % digital
📋
IDW PS 830

Bauträger oder Baubetreuer?
Dann betrifft Sie das.

Frist verpasst?

Der Prüfungsbericht muss bis zum 31.12. des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde eingehen. Verspätung ist eine Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldern bis 5.000 € und dem Risiko eines Erlaubniswiderrufs bei Wiederholung.

Unsicher, ob Sie prüfungspflichtig sind?

Jeder Erlaubnisinhaber nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO ist betroffen – auch wenn im Berichtsjahr keine Tätigkeit ausgeübt wurde. In diesem Fall ist eine Negativerklärung erforderlich.

🔄

Prüferwechsel gewünscht?

Viele Bauträger bleiben bei einem Prüfer, der nicht auf MaBV spezialisiert ist. Ein Wechsel ist jederzeit möglich – wir übernehmen nahtlos und kümmern uns um alles.

Transparente Vergütung.

Keine versteckten Kosten – Sie wissen vorher, was die Prüfung kostet.

Weitere Vertragsobjekte

+ EUR 250
zzgl. USt. · je weiterem Vertragsobjekt
  • Staffelung ab dem 2. Objekt
  • Transparente Kalkulation vorab
  • Flexibel bei wachsendem Portfolio
  • Ab 6 Objekten: individuelles Angebot
Keine Prüfungspflicht im Berichtsjahr? Stellen wir im Rahmen der Prüfung fest, dass im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, berechnen wir eine Pauschale von EUR 450 zzgl. USt. – weitere Prüfungshandlungen entfallen. Bei mehr als 5 Vertragsobjekten vereinbaren wir ein individuelles Prüfungshonorar. Führen nicht vorhersehbare Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu einem erheblichen Mehraufwand, wird das Honorar entsprechend angepasst.

In 5 Schritten zum Prüfbericht.

Unser strukturierter Prüfungsprozess – vom Kick-off bis zur Einreichung bei der Aufsichtsbehörde.

1

Kick-off & Mandatierung

Wir definieren gemeinsam Zeitplan, Ansprechpartner und Prüfungsscope. Sie wissen ab Tag 1, was wann passiert.

2

Dokumentenliste & Datenupload

Sie erhalten eine klare Anforderungsliste. Der Datenaustausch erfolgt über sichere Upload-Kanäle mit revisionssicherer Ablage.

3

Durchführung der Prüfung

Risikoorientierter Prüfungsansatz nach IDW PS 830 – mit Analysen, Stichproben und Befragungen.

4

Rückfragen & Abstimmung

Offene Punkte klären wir in einer kompakten Abstimmungsrunde. Bei Bedarf erstellen wir einen Management Letter.

5

Prüfbericht

Erstellung des Prüfungsberichts mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor der Einreichungsfrist – damit Ihnen genug Zeit bleibt, den Bericht fristgerecht an die zuständige Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Was wird geprüft?

Unsere Prüfung umfasst die Einhaltung der §§ 2 bis 14 MaBV im Prüfungszeitraum (Kalenderjahr).

§

Sicherungspflichten (§ 3 MaBV)

Zahlungsplan, 7-Raten-Modell, Voraussetzungen für die Entgegennahme von Vermögenswerten

§

Verwendung von Käufergeldern (§ 4 MaBV)

Zweckgebundene Mittelverwendung, Prüfung der Zahlungsflüsse

§

Getrennte Vermögensverwaltung (§ 6 MaBV)

Treuhandkonten, Separierung von Eigen- und Fremdgeldern

§

Rechnungslegung & Buchführung (§§ 8, 10)

Ordnungsgemäße Buchführung, Belegführung, Rechnungslegungspflichten

§

Informations- & Werbepflichten (§ 11 MaBV)

Einhaltung der Informationspflichten gegenüber Auftraggebern

§

Aufbewahrungspflichten (§ 14 MaBV)

Fristgerechte Archivierung relevanter Unterlagen und Belege

Hinweis: Die MaBV-Prüfung ist eine reine Ordnungsmäßigkeitsprüfung – kein Jahresabschluss. Der Prüfungszeitraum ist immer das Kalenderjahr, auch bei abweichendem Geschäftsjahr.

Warum Bauträger ADVANTA wählen.

Was uns von anderen Prüfern unterscheidet.

🎯

Spezialisierte WPG

Fokus auf regulatorische Prüfungen – nicht eine von hundert Leistungen, sondern unser Kerngeschäft.

👤

Persönlicher Wirtschaftsprüfer

Ein verantwortlicher WP begleitet Sie durch den gesamten Prozess – kein Durchreichen an Assistenten.

💻

100 % digitaler Prozess

Sicherer Datenupload, digitale Kommunikation, revisionssichere Ablage. Kein Papierversand nötig.

🗺

Bundesweit verfügbar

Standortunabhängig – wir prüfen Bauträger in allen 16 Bundesländern.

💰

Transparente Kosten

Festpreis oder Zeithonorar – Sie wissen vorher, was die Prüfung kostet. Keine versteckten Gebühren.

📅

Fristgarantie

Wir planen rückwärts vom Einreichtermin und garantieren die fristgerechte Übermittlung an die Aufsicht.

Sind Sie prüfungspflichtig nach § 16 MaBV?

Drei Fragen – und Sie wissen, wo Sie stehen.

📋 Sie sind prüfungspflichtig.

Als Erlaubnisinhaber mit aktiver Tätigkeit benötigen Sie einen Prüfungsbericht nach § 16 MaBV – fristgerecht bis 31.12. des Folgejahres.

Angebot anfordern →

📝 Sie benötigen eine Negativerklärung.

Ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit im Berichtsjahr genügt eine Negativerklärung statt eines Prüfungsberichts. Wir unterstützen Sie dabei.

Kontakt aufnehmen →

✅ Vermutlich nicht prüfungspflichtig.

Ohne Erlaubnis nach § 34c GewO besteht in der Regel keine Prüfungspflicht. Lassen Sie uns das im Gespräch verifizieren.

Prüfungspflicht klären →

✅ Prüfungsbericht liegt bereits vor.

Wenn Sie Ihren Prüfer für das nächste Kalenderjahr wechseln möchten, sprechen Sie uns gerne an.

Für nächstes Jahr vormerken →

Häufige Fragen zur MaBV-Prüfung.

Alle Gewerbetreibenden, die eine Erlaubnis als Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a oder 3b GewO besitzen, unterliegen der jährlichen Prüfungspflicht. Die Prüfung muss auf eigene Kosten durch einen geeigneten Prüfer durchgeführt werden.
Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung muss der zuständigen Aufsichtsbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Prüfungsjahr folgenden Kalenderjahres vorliegen. Beispiel: Der Bericht für das Kalenderjahr 2025 muss bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Ein verspäteter, unvollständiger oder fehlender Prüfungsbericht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 18 MaBV). Es droht ein Bußgeld bis 5.000 €. Bei wiederholten Verstößen kann die zuständige Behörde die Gewerbeerlaubnis widerrufen.
Geeignete Prüfer sind gemäß § 16 Abs. 3 MaBV Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie bestimmte Prüfungsverbände. ADVANTA ist als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft qualifiziert.
Wenn ein Gewerbetreibender im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, muss statt eines Prüfungsberichts eine Negativerklärung an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden – ebenfalls bis 31.12. des Folgejahres.
Die zuständige Aufsichtsbehörde variiert je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern ist die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde.
Ja, ein Prüferwechsel ist jederzeit möglich. Sie sind nicht an einen Prüfer gebunden. Wir übernehmen die Prüfung nahtlos – auch unterjährig oder kurzfristig.
Nach dem Kick-off erhalten Sie eine strukturierte Dokumentenliste. Der Upload erfolgt über sichere Kanäle. Die gesamte Kommunikation läuft digital – Vor-Ort-Termine sind in der Regel nicht erforderlich. Das spart Zeit und ermöglicht bundesweite Zusammenarbeit.

Lassen Sie uns Ihre MaBV-Prüfung übernehmen.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an – unverbindlich und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Telefon
Mo – Do 9:00 – 19:00 Uhr · Fr 9:00 – 16:00 Uhr
E-Mail
Antwort in der Regel innerhalb von 24h
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