MaBV-Prüfung nach § 16 –
Wir prüfen Bauträger & Baubetreuer IDW-konform nach § 16 MaBV – mit klarem Prozess, transparenten Kosten und fristgerechter Einreichung bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
Bauträger oder Baubetreuer?
Dann betrifft Sie das.
Frist verpasst?
Der Prüfungsbericht muss bis zum 31.12. des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde eingehen. Verspätung ist eine Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldern bis 5.000 € und dem Risiko eines Erlaubniswiderrufs bei Wiederholung.
Unsicher, ob Sie prüfungspflichtig sind?
Jeder Erlaubnisinhaber nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO ist betroffen – auch wenn im Berichtsjahr keine Tätigkeit ausgeübt wurde. In diesem Fall ist eine Negativerklärung erforderlich.
Prüferwechsel gewünscht?
Viele Bauträger bleiben bei einem Prüfer, der nicht auf MaBV spezialisiert ist. Ein Wechsel ist jederzeit möglich – wir übernehmen nahtlos und kümmern uns um alles.
Transparente Vergütung.
Keine versteckten Kosten – Sie wissen vorher, was die Prüfung kostet.
Basisprüfung
- Fixiertes Honorar bei Auftragserteilung
- Staffelung je Anzahl Vertragsobjekte
- Inklusive Prüfbericht & Einreichung
- Ideal für planbare Projekte
Weitere Vertragsobjekte
- Staffelung ab dem 2. Objekt
- Transparente Kalkulation vorab
- Flexibel bei wachsendem Portfolio
- Ab 6 Objekten: individuelles Angebot
In 5 Schritten zum Prüfbericht.
Unser strukturierter Prüfungsprozess – vom Kick-off bis zur Einreichung bei der Aufsichtsbehörde.
Kick-off & Mandatierung
Wir definieren gemeinsam Zeitplan, Ansprechpartner und Prüfungsscope. Sie wissen ab Tag 1, was wann passiert.
Dokumentenliste & Datenupload
Sie erhalten eine klare Anforderungsliste. Der Datenaustausch erfolgt über sichere Upload-Kanäle mit revisionssicherer Ablage.
Durchführung der Prüfung
Risikoorientierter Prüfungsansatz nach IDW PS 830 – mit Analysen, Stichproben und Befragungen.
Rückfragen & Abstimmung
Offene Punkte klären wir in einer kompakten Abstimmungsrunde. Bei Bedarf erstellen wir einen Management Letter.
Prüfbericht
Erstellung des Prüfungsberichts mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor der Einreichungsfrist – damit Ihnen genug Zeit bleibt, den Bericht fristgerecht an die zuständige Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
Was wird geprüft?
Unsere Prüfung umfasst die Einhaltung der §§ 2 bis 14 MaBV im Prüfungszeitraum (Kalenderjahr).
Sicherungspflichten (§ 3 MaBV)
Zahlungsplan, 7-Raten-Modell, Voraussetzungen für die Entgegennahme von Vermögenswerten
Verwendung von Käufergeldern (§ 4 MaBV)
Zweckgebundene Mittelverwendung, Prüfung der Zahlungsflüsse
Getrennte Vermögensverwaltung (§ 6 MaBV)
Treuhandkonten, Separierung von Eigen- und Fremdgeldern
Rechnungslegung & Buchführung (§§ 8, 10)
Ordnungsgemäße Buchführung, Belegführung, Rechnungslegungspflichten
Informations- & Werbepflichten (§ 11 MaBV)
Einhaltung der Informationspflichten gegenüber Auftraggebern
Aufbewahrungspflichten (§ 14 MaBV)
Fristgerechte Archivierung relevanter Unterlagen und Belege
Warum Bauträger ADVANTA wählen.
Was uns von anderen Prüfern unterscheidet.
Spezialisierte WPG
Fokus auf regulatorische Prüfungen – nicht eine von hundert Leistungen, sondern unser Kerngeschäft.
Persönlicher Wirtschaftsprüfer
Ein verantwortlicher WP begleitet Sie durch den gesamten Prozess – kein Durchreichen an Assistenten.
100 % digitaler Prozess
Sicherer Datenupload, digitale Kommunikation, revisionssichere Ablage. Kein Papierversand nötig.
Bundesweit verfügbar
Standortunabhängig – wir prüfen Bauträger in allen 16 Bundesländern.
Transparente Kosten
Festpreis oder Zeithonorar – Sie wissen vorher, was die Prüfung kostet. Keine versteckten Gebühren.
Fristgarantie
Wir planen rückwärts vom Einreichtermin und garantieren die fristgerechte Übermittlung an die Aufsicht.
Sind Sie prüfungspflichtig nach § 16 MaBV?
Drei Fragen – und Sie wissen, wo Sie stehen.
📋 Sie sind prüfungspflichtig.
Als Erlaubnisinhaber mit aktiver Tätigkeit benötigen Sie einen Prüfungsbericht nach § 16 MaBV – fristgerecht bis 31.12. des Folgejahres.
Angebot anfordern →📝 Sie benötigen eine Negativerklärung.
Ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit im Berichtsjahr genügt eine Negativerklärung statt eines Prüfungsberichts. Wir unterstützen Sie dabei.
Kontakt aufnehmen →✅ Vermutlich nicht prüfungspflichtig.
Ohne Erlaubnis nach § 34c GewO besteht in der Regel keine Prüfungspflicht. Lassen Sie uns das im Gespräch verifizieren.
Prüfungspflicht klären →✅ Prüfungsbericht liegt bereits vor.
Wenn Sie Ihren Prüfer für das nächste Kalenderjahr wechseln möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Für nächstes Jahr vormerken →Häufige Fragen zur MaBV-Prüfung.
Lassen Sie uns Ihre MaBV-Prüfung übernehmen.
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